Die Übersicht hat die entsprechenden aktuell gültigen Rechtsvorschriften der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung zur Grundlage, insbesondere die §§ 19, 20 der Sek. I VO und orientiert sich an § 58 SchulG.

Die hier nachzulesenden Grundsätze sollen die Leistungsbeurteilung und -bewertung an unserer Schule transparent und nachvollziehbar machen. Letztere findet im Rahmen der Spielräume statt, welche die Rechtsvorschriften für die Ausübung der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte schaffen. Im Zentrum der Beurteilung und Bewertung steht die pädagogische Urteilskompetenz der einzelnen Lehrkraft, die ihre Entscheidungen im Sinne der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklungen der Schüler*innen rechtskonform begründen können muss. Dabei werden schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen berücksichtigt. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie genauere Hinweise, in welcher Weise diese Leistungen der einzelnen Fächer in die Beurteilung und Bewertung einfließen.

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